Liebe Pixelhaus-Bewohner…
Wenn einer der verehrten Mitbewohner im Haus, aus welchen Gründen auch immer, bei Google beantragt hat, dass das eigene Haus unkenntlich gemacht werden soll, dann kann man das leider nicht rückgängig machen, da die Verpixelung schon unwiederruflich an den Originalaufnahmen durchgeführt wird – es gibt also keine unbearbeiteten Aufnahmen, die Google auf Anfrage einfach so austauschen könnte.
Um dem verantwortlichen Mitbewohner seinen Unmut über sein Handeln auszudrücken, hat jemand ein Schreiben an alle Mitbewohner aufgesetzt, und davon (leider nur) einen Screenshot (via fefe) veröffentlicht. Diesen Screenshot habe ich mir als Vorlage genommen, um daraus ein PDF zu machen, das jeder Betroffene bei sich in den Flur hängen kann. Das heisst ja nicht, dass man nicht trotzdem noch Pakete annehmen könnte…
Misyon5ice um 19:40 am 22. Dezember 2010 Permalink
Hi jan,
This post very good.
Seolicious um 10:57 am 26. Februar 2011 Permalink
Hallo Jan,
bin gerade über deine Website gestolpert, weil in deinem Haus im 4. OG eine Wohnung versteigert wird. In der Regel geht die Verpixelung deshalb vom Amtsgericht aus. Also in diesem Fall keinen Hausbewohner falsch verdächtigen. ;-)
Du sag mal, weißt du, ob die Wohnung dort oben vermietet ist?
Grüße
Jan um 13:13 am 27. Februar 2011 Permalink
Hi, diese Praxis ist mir zwar neu, aber es sowieso eher humoristisch gemeint ;-)
Zu der Wohnung kann ich Dir leider nichts sagen, aber warum sollte die versteigert werden? Soweit ich weiß sind das hier alles Mietwohnungen, und das komplette Gebäude gehört dem gleichen Besitzer. Oder ist der Kommentar nur ein gut getarnter Link-Spam gewesen? ;-)
Seolicious um 15:45 am 27. Februar 2011 Permalink
Ausnahmsweise bei dir mal kein Spamkommentar. ;-)
http://www.zwangsversteigerung.eu/Deutschland/Berlin/AG-Lichtenberg/0030-K-0004-2010
Da werde ich wohl mal beim Amtsgericht nach dem Gutachten fragen müssen.
Grüße